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Was tun, wenn es „kracht“?

Was tun, wenn es „kracht“?

Fahrzeug Schaden Franke Sachverständiger

Was sollten Sie tun, wenn es zu einem Unfall in oder um Lüneburg kommt?

Bei einem Unfall in Lüneburg empfehlen wir Ihnen die folgenden 4 Schritte durchzuführen.

1. Notieren Sie alle wichtigen Daten des Unfallgegners und der beteiligten Personen … 

… die amtlichen Kennzeichen

… Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners

… Adressen von Zeugen

… Name + Dienststelle der aufnehmenden Beamten

2. fotografieren Sie, wenn möglich … 

… den Unfallort + Stellung der Fahrzeuge

… eventuelle Bremsspuren

… Tipp: einfache Kamera immer im Handschuhfach

3. Worauf Sie bestehen sollten … 

… dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

… Bestehen Sie auf das Gutachten eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach aktueller Rechtsprechung nicht haltbar. Ausnahme: Der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden (weniger als 700 EUR).

… Sie müssen sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten einlassen.

… Denken Sie auch an die Wertminderung, die Ihnen eventuell zusteht.

4. Bitte beachten Sie … 

… Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.